Verwaltungsgerichtshof 95/19/0062

95/19/0062Verwaltungsgerichtshof20.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- und der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren betreffend die Zweitbeschwerdeführerin wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.