Verwaltungsgerichtshof 95/19/0058

95/19/0058Verwaltungsgerichtshof30.05.1996

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.