Verwaltungsgerichtshof 95/19/0018

95/19/0018Verwaltungsgerichtshof14.12.1995

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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