Verwaltungsgerichtshof 95/18/1300

95/18/1300Verwaltungsgerichtshof18.12.1997

Regest

Lebensgemeinschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/1300

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1997
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1997:1995181300.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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