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95/18/1244•Verwaltungsgerichtshof 95/18/1244
95/18/1244Verwaltungsgerichtshof13.06.1996
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Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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