Verwaltungsgerichtshof 95/18/0857

95/18/0857Verwaltungsgerichtshof23.05.1996

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/0857

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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