Verwaltungsgerichtshof 95/18/0405

95/18/0405Verwaltungsgerichtshof21.12.1995

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/0405

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

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