Verwaltungsgerichtshof 95/18/0323

95/18/0323Verwaltungsgerichtshof14.12.1995

Regest

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/0323

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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