Verwaltungsgerichtshof 95/18/0008

95/18/0008Verwaltungsgerichtshof23.03.1995

Regest

Allgemein (auch gemeinsame Rechtssätze mit AVG §68 Abs3 und Abs4) Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/18/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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