Verwaltungsgerichtshof 95/17/0479

95/17/0479Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Regest

Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Mängelbehebung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0479

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Das Land Salzburg hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 6.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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