Verwaltungsgerichtshof 95/17/0469

95/17/0469Verwaltungsgerichtshof15.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0469

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1995

Spruch

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 46 VwGG nicht Folge gegeben.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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