Verwaltungsgerichtshof 95/17/0462

95/17/0462Verwaltungsgerichtshof13.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0462

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 13.430,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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