Verwaltungsgerichtshof 95/17/0388

95/17/0388Verwaltungsgerichtshof29.09.1997

Regest

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0388

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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