Verwaltungsgerichtshof 95/17/0203

95/17/0203Verwaltungsgerichtshof10.11.1995

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Ende Vertretungsbefugnis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten waren nicht zuzusprechen.

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