Verwaltungsgerichtshof 95/17/0153

95/17/0153Verwaltungsgerichtshof23.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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