Verwaltungsgerichtshof 95/17/0055

95/17/0055Verwaltungsgerichtshof13.10.1995

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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