Verwaltungsgerichtshof 95/17/0037

95/17/0037Verwaltungsgerichtshof22.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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