Verwaltungsgerichtshof 95/17/0030

95/17/0030Verwaltungsgerichtshof31.03.1995

Regest

Mängelbehebung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Zurückziehung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1995

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

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