Verwaltungsgerichtshof 95/17/0009

95/17/0009Verwaltungsgerichtshof24.11.1995

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Grundsatz der Unbeschränktheit Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Maßgebender Zeitpunkt Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/17/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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