Verwaltungsgerichtshof 95/16/0334

95/16/0334Verwaltungsgerichtshof20.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0334

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.08.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.