Verwaltungsgerichtshof 95/16/0298

95/16/0298Verwaltungsgerichtshof20.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0298

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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