Verwaltungsgerichtshof 95/16/0111

95/16/0111Verwaltungsgerichtshof16.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die drei Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von je S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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