Verwaltungsgerichtshof 95/16/0077

95/16/0077Verwaltungsgerichtshof26.06.1996

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird betreffend Haftung für den Straßenverkehrsbeitrag wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Die Entscheidung über die Haftung betreffend Umsatzsteuer ergeht unter Zl. 95/14/0031.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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