Verwaltungsgerichtshof 95/15/0055

95/15/0055Verwaltungsgerichtshof22.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/15/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1995

Spruch

  1. Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben.

  2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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