Verwaltungsgerichtshof 95/15/0026

95/15/0026Verwaltungsgerichtshof14.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/15/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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