Verwaltungsgerichtshof 95/14/0160

95/14/0160Verwaltungsgerichtshof09.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/14/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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