Verwaltungsgerichtshof 95/14/0148

95/14/0148Verwaltungsgerichtshof16.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/14/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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