Verwaltungsgerichtshof 95/14/0066

95/14/0066Verwaltungsgerichtshof12.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/14/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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