Verwaltungsgerichtshof 95/14/0058

95/14/0058Verwaltungsgerichtshof24.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/14/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 13.040 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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