Verwaltungsgerichtshof 95/14/0031

95/14/0031Verwaltungsgerichtshof16.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/14/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Haftung betreffend Umsatzsteuer wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Über die Haftung betreffend Straßenverkehrsbeitrag wurde bereits mit Erkenntnis vom 26. Juni 1996, 95/16/0077, entschieden.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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