Verwaltungsgerichtshof 95/13/0172

95/13/0172Verwaltungsgerichtshof02.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/13/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.1995

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Soweit der angefochtene Bescheid den Verdacht der Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Juli, August und September 1990 betrifft, wird die Beschwerde zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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