Verwaltungsgerichtshof 95/13/0101

95/13/0101Verwaltungsgerichtshof15.11.1995

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/13/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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