Verwaltungsgerichtshof 95/12/0217

95/12/0217Verwaltungsgerichtshof06.09.1995

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren) Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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