Verwaltungsgerichtshof 95/12/0205

95/12/0205Verwaltungsgerichtshof08.11.1995

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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