Verwaltungsgerichtshof 95/12/0175

95/12/0175Verwaltungsgerichtshof08.11.1995

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Parteiengehör Stellung des Vertretungsbefugten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1995

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird aufgrund der unter

Zl. 95/12/0192 protokollierten Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

2. den Beschluß gefaßt:

Die unter Zl. 95/12/0175 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,--, die Beschwerdeführerin dem Bund S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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