Verwaltungsgerichtshof 95/12/0086

95/12/0086Verwaltungsgerichtshof02.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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