Verwaltungsgerichtshof 95/12/0004

95/12/0004Verwaltungsgerichtshof26.06.1996

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht Kultuswesen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Verhältnis zu anderen Normen und Materien Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Zurechnung von Bescheiden Intimation Zuständigkeit Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.