Verwaltungsgerichtshof 95/11/0377

95/11/0377Verwaltungsgerichtshof22.02.1996

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Verhältnis zu anderen Materien und Normen Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0377

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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