Verwaltungsgerichtshof 95/11/0345

95/11/0345Verwaltungsgerichtshof15.12.1995

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtsverletzung sonstige Fälle Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0345

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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