Verwaltungsgerichtshof 95/11/0333

95/11/0333Verwaltungsgerichtshof15.12.1995

Regest

Datum Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0333

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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