Verwaltungsgerichtshof 95/11/0308

95/11/0308Verwaltungsgerichtshof22.02.1996

Regest

Gutachten Auswertung fremder Befunde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0308

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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