Verwaltungsgerichtshof 95/11/0214

95/11/0214Verwaltungsgerichtshof14.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbehren wird abgewiesen.

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