Verwaltungsgerichtshof 95/11/0115

95/11/0115Verwaltungsgerichtshof15.12.1995

Regest

Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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