Verwaltungsgerichtshof 95/11/0024

95/11/0024Verwaltungsgerichtshof21.03.1995

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68 Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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