Verwaltungsgerichtshof 95/10/0274

95/10/0274Verwaltungsgerichtshof03.06.1996

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Forstrecht Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Wildgehege

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0274

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund jeweils Schriftsatzaufwand in der Höhe von S 4.000,-- und jeweils Vorlageaufwand in der Höhe von S 282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Vorlageaufwand wird abgewiesen.

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