Verwaltungsgerichtshof 95/10/0148

95/10/0148Verwaltungsgerichtshof26.02.1996

Regest

Ablehnung wegen Befangenheit Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Einfluß auf die Sachentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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