Verwaltungsgerichtshof 95/10/0119

95/10/0119Verwaltungsgerichtshof04.09.1995

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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