Verwaltungsgerichtshof 95/10/0111

95/10/0111Verwaltungsgerichtshof04.09.1995

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Anforderung an ein Gutachten Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Sachverständigengutachten Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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