Verwaltungsgerichtshof 95/10/0103

95/10/0103Verwaltungsgerichtshof04.09.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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