Verwaltungsgerichtshof 95/10/0081

95/10/0081Verwaltungsgerichtshof23.10.1995

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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